
Stornierungsbedingungen für Geschäftskunden (B2B) - digitaler-wandel.at
1. Geltungsbereich
Diese Stornierungsbedingungen gelten für alle Buchungen von Seminaren, Workshops und Beratungsleistungen durch Unternehmen, Selbstständige und juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B).
2. Schriftform
Stornierungen sowie Umbuchungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail oder Post). Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Eingangsdatum der Mitteilung bei digitaler-wandel.at.
3. Stornostaffel
Da für die Vorbereitung und Reservierung von Experten-Ressourcen feste Kapazitäten gebunden werden, vereinbaren die Vertragsparteien folgende pauschalierte Stornogebühren:
Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Kostenfreie Stornierung möglich.
20 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung von 50 % des vereinbarten Honorars bzw. der Teilnahmegebühr.
Ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: Berechnung von 100 % des vereinbarten Betrags.
Bereits entstandene und nachweisbare Fremdkosten (z.B. nicht stornierbare Raummieten, Technik-Leasing oder Reisekosten) sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in voller Höhe vom Kunden zu ersetzen.
4. Nominierung von Ersatzteilnehmern
Unternehmen sind berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten qualifizierte Ersatzpersonen zu entsenden. Die Zahlungsverpflichtung des ursprünglichen Vertragspartners bleibt hiervon unberührt, sofern die Ersatzperson die Gebühr nicht unmittelbar entrichtet.
5. Absage durch den Veranstalter
digitaler-wandel.at e.U. behält sich die Absage von Terminen aus wichtigem Grund (z. B. akute Erkrankung des Trainers, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder höhere Gewalt) vor. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
Sollte keine Einigung über einen Ersatztermin erzielt werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz (z. B. für bereits gebuchte Bahntickets oder Arbeitsausfall) wird im B2B-Verhältnis ausdrücklich ausgeschlossen, sofern kein grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
6. Umbuchungen
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin wird wie eine Stornierung mit anschließender Neuanmeldung behandelt, sofern digitaler-wandel.at nicht ausdrücklich und schriftlich einer kulanten Sonderregelung zustimmt.